Anmietungskriterien Bürgerhaus in Mulartshütte
Prämabel:
Das Bürgerhaus ist eine Stätte der Begegnung – ein Haus , in dem Veranstaltungen durchgeführt werden. Durch den Fleiß vieler Mitbürger, die Ihre Freizeit dafür geopfert haben , entstand das Bürgerhaus in Mulartshütte , auf das wir heute alle Stolz sind. Das Bürgerhaus ist Eigentum des Bürgervereins Mulartshütte e.V. Es sollte uns allen ein besonderes Anliegen sein , mit diesem Eigentum pfleglich umzugehen , denn was so mühsam erarbeitet wurde , soll uns allen langfristig erhalten bleiben. Jeder , der das Bürgerhaus mietet , möge sich dieser besonderen Verpflichtung und Verantwortung bewusst sein . Für das Verständnis danken wir allen. Aus gegebener Veranlassung möchten wir Sie über die wesentlichen Anmietungskriterien des Bürgerhauses informieren, da es in diesem Zusammenhang immer wieder Unklarheiten gibt und sich daraus Unstimmigkeiten ergeben.
Wer kann das Bürgerhaus Anmieten:
- Jeder der Mietglied im Bürgerverein Mulartshütte e.V. nur für den Eigenbedarf zum Grundpreis von 200€.
- Jeder der nachweislich in Mulartshütte wohnt, nur für den Eigenbedarf zum Grundpreis von 200€ und zusätzlich 150€ Kaution.
- Auf Antrag auch jene die die nicht unter Punkt 1 und 2 fallen, nach Absprach mit dem geschäftsführenden Vorstand zum Mietpreis von 300 € und zusätzlich 150€ Kaution.
- Anläßlich der Beerdigungen (Beerdigungskaffee) steht das Bürgerhaus den Angehörigen verstorbener Mitglieder und Bürgern des Ortes Mulartshütte kostenlos zur Verfügung.
- Für die Lichteffektanlage und die leistungsstarke Musikanlage sind separat eine zusätzliche Gebühr von je 40€ zu entrichten.
Nutzung der Lichtanlage und Musikanlage
Die Lichtanlage des Bürgervereins ist ausschließlich über das angeschlossene Comandopult zu betreiben. Die Steuerung ist für jeden Laien möglich. Das Handbuch liegt aus und eine Einweisung sollte vor dem Anmietungstermin vereinbart werden, dieser dient zur Standortbestimmung des DJ-Standortes für ihren Anlass. Die Lichteffektes sind voreingestellt und so zu nutzen. Ein umprogrammieren ist verboten. Es ist untersagt den Aufbau der Lichtanlage zu verändern oder eigene Lichteffektelemente einzubringen. Das hochwertige Nebelfluid, auf Wasserbasis ist geruchsfrei, Glycerin-frei, toxikologisch unbedenklich, gesundheitlich unbedenklich, gut biologisch abbaubar, nicht entzündbar und für Asthmatiker gut verträglich. Sie wird vom Bürgerverein gestellt und ist ausschließlich zu nutzen.
Die Musikanlage besteht aus zwei Leistungsstufen.
Grundsätzlich kann sich jeder sich in die bestehende Musikanlage einzuspeisen. Sie brauchen nur ein eigenständiges Medium, mit dem sie ihre Musik abspielen wollen, dieses kann auch nur ihr Handy sein.
Die Leistungsstufe 1 ist im Grundpreis inklusive, sie umfasst eine Lautsprecheranlage von Bose mit einer Nennleistung von 80 Watt.
Die Leistungsstufe 2 ist eine professionelle Lautsprecheranlage mit einer Nennleistung von 1200 Watt bestehend aus 2 Schalldrucklautsprecher und einer Bassbox.
Achtung!!! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Veranstaltungen mit Musik ( z.B. Musikanlage oder Kapelle etc. ) die Musik ab 23.00 Uhr so eingestellt werden muss, das unsre Nachbarn des Vereinsgeländes nicht gestört werden. Das Betrifft auch den Aufenthalt von Personen im Außenbereich.
Was ist unter „Eigenbedarf“ zu verstehen?
Das Bürgerhaus darf von jedem Mitglied nur für den persönlichen Bedarf angemietet werden, z.B. für Geburtstage, Hochzeiten , Taufen , etc.
Es nicht erlaubt , das Bürgerhaus quasi als das „eigene Geschenk“ für Freunde , Verwandte , Bekannte oder als Gefälligkeit anzumieten. Es bestehen keine Bedenken, eine Anmietung dann zu gestatten , wenn von dem Mitglied die Feier der eignen Kinder ausgerichtet wird wenn diese noch unter 19 Jahre sind und innerhalb der elterlichen Wohnung ihren Lebensmittelpunkt haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Anmietungsvertrag rückgängig gemacht werden kann, wenn die Angaben zur Anmietung nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Reinigung des Bürgerhauses nach der Nutzung
Die Nass Reinigung aller Böden und Toiletten erfolgt durch eine externe Firma. Die Kosten hierfür sind im Grundpreis enthalten. Die Böden im Bürgerhaus dürfen von ihnen nur besenrein zurückgegeben werden. Dazu stehen Reinigungsgeräte und ein Staubsauber zur Verfügung. Die Toilettenanlage ist so zu reinigen, das Rückstände innerhalb der der Toiletten vor den Rückgabe entfernt werden, sowie müssen die Mülleimer geleert werden. Die Kupfertheke, sowie alle Tische und Stühle die im Gebrauch waren müssen feucht gereinigt werden. Reinigungsmittel stellt der Bürgerverein Die Küche wird von Ihnen im gereinigten Zustand hinterlassen. Die Küchenplatte und Frontelemente sind mit Reinigungsmittel zu Reinigen, der Backofen und die Spülmaschine inklusive Innenraum Reinigung.
Der entstanden Müll von ihrer Veranstaltung entsorgen Sie bitte selber .
Nutzung der Bierzapfanlage.
Der Bürgerverein Mulartshütt e.V. stellt eine Theke mit 2-leitiger Bierzapfanlage zur Verfügung. Diese besteht aus einen Durchlaufkühler mit 2 Anschlussmöglichkeiten und einer Oberthekenzapfeinrichtung.
Der Nutzer muss vom Bierlieferanten zwingend folgende Bestandteile mitbringen.
- Die CO2 Druckgasflasche mit CO2 Druckminderer eventuell für zwei Anschlüsse.
- Den Zapfkopf mit Kelleranstich (Abgang oben) pro Verwendetem Bierfass.
- Je verwendetem Bierfass die Getränkeanschlussleitung 5/8" zum Durchlaufkühler
- Je verwendetem Bierfass die CO2 Anchlussleitung 3/4" zum Zapfkopf.
Ablauf
Bei Anmietungswünschen muss mit Frau Rosie unter Tel. 02408 /704880 Kontakt aufgenommen werden.
Bei Anmietungsanfragen die einen Zeitraum von der Anfrage und Anmietung von mehr als 6 Monaten ist, ist eine Zusage vom Verein unverbindlich, da ggf. eine Vermietung vereinsseitig storniert werden muss, weil wir Vertraglich verpflichtet sind unserer Bürgerhaus als Wahllokal zur Verfügung stellen müssen.
Frau Breidt kann und wird am Telefon nur bestätigen , ob das Bürgerhaus zu dem von Ihnen genannten Termin noch zur Verfügung steht. Die Übergabe und Rückgabe erfolgt ausschließlich durch Frau Breidt oder ggf. durch eine Vertretung. Absprachen und Fragen im Bezug zur Vermietung sind grundsätzlich an Frau Breidt oder ggf der Vertretung zu klären. Die Kaution von 150€ sind in Bar am Tag der Schlüsselübergabe zu entrichten. Die Bezahlung der Miete muss spätestens in der Woche vor der Feier auf das Konto eingegangen sein, sonst erfolgt keine Schlüsselübergabe.
Bei Anmietung des Bürgerhauses in der Adventszeit und rund um Weihnachten müssen vorhandene Dekorationen (Weihnachtsbaum , Adventskranz , Girlanden , etc. ) mit übernommen werden. Nur bei zwingenden gründen kann die Dekoration entfernt werden, muss dann aber wieder entsprechend hergerichtet werden.
Am Vortag (auch Freitags) kann nach Absprache das Bürgerhaus für entsprechende Vorbereitungen (Eindecken von Tischen und Warenabstellung etc. ) benutzt werden.
Küchenhandtücher und Tischdecken stehen nicht zur Verfügung.
Bei Grillfesten kann der Holzkohlengrill vom Bürgerverein kostenlos benutzt werden. Holzbänke und Tische sowie Stehtische für Außenveranstaltungen stehen zur Verfügung.
Bruch von Geschirr wird mit € 2,00 pro Teil in Rechnung gestellt.
Sachbeschädigungen sind grundsätzlich dem Vermieter zu melden und müssen vom Anmieter übernommen werden.
Bürgerverein Mulartshütte e.V.
Der Vorstand